Rosenthaler Holzpellet-Einkaufsgemeinschaft

 

Sicherheit bei Pelletlagern

Für alle Energieträger gelten Sicherheitsvorschriften, die im Umgang mit Brennstoff, Heizung und Lagerräumen einzuhalten sind. Das gilt auch für das Heizen mit Pellets.

Holzpellets gasen aus, besonders wenn sie frisch geliefert werden. Dazu gehören Kohlenmonoxid (CO), ein farb-, geruch- und geschmackloses, nicht reizendes toxisches sehr giftiges Gas. Die Ausgasung flüchtiger Kohlenwasserstoffe (VOC) kann übelriechende Gerüche verursachen

Durch eine ständige Belüftung kann das Pelletlager aber gefahrlos betreten werden. Die Luftzufuhr kann mit belüftenden Deckeln erfolgen. Diese werden, wenn sie sich außerhalb des Hauses befinden, sowohl am Einblas- als auch am Absaugstutzen angebracht.

Bei Einblas-und Absaugstutzen im Haus sind belüftete Deckel sinnlos. Eine ständige Belüftung des Lagerbereichs ist in diesen Fällen notwendig. Wichtig ist, das Pelletlager vor dem Betreten mindestens 15 Minuten lang zu lüften. Das Pelletlager sollte in allen Fällen nur in Begleitung einer zweiten Person, die sich zur Sicherung außerhalb des Gefahrenbereichs aufhält, betreten werden.

Das Pelletlager sollte vier Wochen nach der Befüllung nicht betreten werden. Wenn dies doch notwendig sein sollte, muss vorher der CO-Gehalt gemessen werden, z. B. mit einem mobilen CO-Warngerät. Fasst das Pelletlager mehr als 10 Tonnen oder ist es ein erdvergrabenes Lager, darf es grundsätzlich nur mit einem CO-Warngerät betreten werden.

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02.04.2017