Rosenthaler Holzpellet-Einkaufsgemeinschaft

 

Qualität und Lagerung geregelt durch VDI Richtlinienehmen!

Holzpellets gasen organische und anorganische Verbindungen aus. Dazu gehören Kohlenwasserstoffe (VOC), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Diese Emissionen entstehen generell bei der Zersetzung von Holz und wird begünstigt durch höhere Temperaturen. Bei der Herstellung der Pellets entstehen Temperaturen um die 100 Grad und die starke Verdichtung beim Pressen der Pellets fördert das Ausgasen.
Mit zunehmender Lagerzeit der Pellets nimmt die Ausgasung ab. Pellets sollen vor der Auslieferung im Werk einige Tage in belüfteten Silos ausgasen. Es hilft zusätzlich, wenn die frischen Späne als Ausgangsmaterial für die Pellets einige Wochen im Freien gelagert werden und ausgasen können.
Entscheidend für die Qualität der Pellets ist der Reifezustand und der Feinanteil. Frisch produzierte Pellets sollten nicht an Kunden geliefert werden. Außerdem soll die Temperatur der Pellets bei der Belieferung des Kunden unter 40 Grad liegen da höhere Temperaturen höhere Ausgasungen erzeugen.

Der Fahrer eines Pelletfahrzeuges steht am Schlauch über welchen die Pellets in das Pelletlager gelangen

Beziehen Sie die Pellets in erster Linie von Pelletwerken die Späne aus eigenen Sägewerken und holzverarbeitenden Betrieben verarbeiten. Damit sind Sie sicher, dass die Rohstoffzusammensetzung bekannt ist und eine gleichbleibende Qualität garantiert ist. Pellets, von denen Sie nicht wissen woher sie kommen, sollten Sie meiden.

Beim Transport von Holzpellets und besonders bei Befüllen von Pelletlagern sind die Pellets einer starken mechanischen Belastung ausgesetzt. Diese Belastungen können durch die Bildung von Feinanteil und Wärmebildung zu höheren Ausgasungen führen. Die Arbeit des Lieferanten beim Einblasen ist wesentlich für den guten Zustand der Pellets, wenig Bildung von Holzstaub und geringe Ausgasungen verantwortlich.

Der Lagerraum des Verbrauchers muss den für eine ausreichende Absenkung der giftigen CO-Konzentration erforderlichen Luftaustausch gewährleisten. Die Belüftungsöffnungen müssen immer ins Freie führen (Storz-A-Kupplungen, Fenster, Lüftungsrohre mit oder ohne Ventilator). Bei Pelletlagern bis zu 10 Tonnen Fassungsvermögen reichen zwei belüftete Deckel auf den beiden Storz-Kupplungen an der Außenwand des Hauses oder eine Lüftungsöffnung mit einem Querschnitt von mindestens 100 cm3 oder eine Zwangsbelüftung mit der dreifachen Luftwechselrate pro Stunde bezogen auf das Lagervolumen.

Die neue VDI-Richtlinie 3464 regelt verbindlich die Anforderungen an Pelletlager und die Anlieferung von Pellets unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten. Die VDI-Richtlinie wird voraussichtlich im September 2015 verfügbar sein.


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24.08.2015