Rosenthaler Holzpellet-Einkaufsgemeinschaft

Attraktive Förderung für den Einbau einer Pelletheizung

Am 1. Januar 2021 wurde das von der BAFA betreute Marktanreizprogramm (MAP) in die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) überführt. Die BEG ist das Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030.

 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

 

Sie besteht aus drei Teilen:

    1. Wohngebäude (BEG WG)
    2. Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Förderbedingungen für energieeffiziente Wärmeerzeuger sind in Teil 3 geregelt; sie sind weitgehend aus dem vorhergehenden MAP übernommen.

Für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude beträgt die Basisförderung für einen automatisch betriebenen Pellet-Kessel oder einen Pelletofen mit Wassertasche 35%. Das gilt auch bei einem Kombikessel (Pellets/Scheitholz).

Beim Ersatz eines bestehenden Öl-Kessels erhöht sich die Förderung auf 45%.

Zusätzlich gibt es 5%-Punkte als Innovationsbonus, falls der Wärmeerzeuger weniger als 2,5 mg/m³ Staub emittiert. Über entsprechende Hersteller bzw. Modelle informiert Sie Ihr Heizungs-Fachhandwerker.

Weitere 5%-Punkte erhält man, wenn der Kesselaustausch als Maßnahme eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt, der im Rahmen einer Energieberatung erarbeitet werden kann.

 

Im Idealfall beträgt der Zuschuss zu einem neuen Pelletkessel 55%.

 

Dieser Anteil wird gewährt auf alle im Rahmen des Austauschs erforderlichen Maßnahmen, also

  • Wärmeerzeuger
  • Brennstoffaustragung
  • Wärmespeicher
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einrichtung eines Lagers und eines Heiz- und Technikraums
  • Anpassung des Abgassystems
  • Anpassung der Wärmeverteilung (z.B. Einbau von Flächenheizungen) und der Warmwasserbereitung
  • Montage- und Demontaearbeiten
  • Beratung, Planung und Baubegleitung

im Neubau wird der Einbau eines Pelletkessels nicht mehr direkt bezuschusst, sondern nur im Rahmen der KfW-Förderung für Effizienzhäuser:

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-KfW-Effizienzhaus/

 

 

Bitte lesen Sie auch unseren vorhergehenden Artikel über: Energieberatung

08.04.2021

 

zurück