Rosenthaler Holzpellet-Einkaufsgemeinschaft

 

Pelletlager gut abdichten und belüften

Seit Jahren fordern wir von den uns beliefernden Pelletwerken keine frischen Pellets zu liefern. Etliche Male haben wir diese frischen, stinkenden, die Atemwege reizenden Pellets bei unseren Mitgliedern wieder absaugen lassen. Bei warmen Wetter waren diese Ausdünstungen besonders stark.
Nach der VDI-Richtlinie vom Januar 2014 sollen Pellets vor der Auslieferung einige Zeit lagern und ausgasen . Dieser "Reifeprozess" soll verhindern, dass geruchsbelästigende Stoffe bei den Kunden im Lager ausgasen. Mit zunehmender Lagerzeit der Holzpellets nimmt der Fett- und Fettsäuregehalt der Pellets ab. Gleichzeitig verringern sich die Emissionen aus den Pellets.

Neben den flüchtigen Kohlenwasserstoffen gasen die Pellets auch das giftige Kohlenmonoxid(CO) aus.
Kohlenstoffmonoxid ist ein gefährliches Atemgift, da es leicht über die Lunge aufgenommen wird. Da das Gas farb-, geruch- und geschmacklos und nicht reizend ist, wird es kaum wahrgenommen. Kohlenmonoxid ist geringfügig leichter als Luft.
Das Gas ist äußerst giftig, da es an Hämoglobin bindet und so den Sauerstofftransport im Blut unterbindet.
Bei einer Lagerhaltung bis zu 10 Tonnen "gereifter" Pellets ist die Gefahr lebensgefährdender Vergiftung durch CO gering.
Trotzdem ist die CO-Ausdünstung besonders zu beachten. Als Bestandteil des Stadtgases wurde es in Deutschland bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts als Brenn- und Leuchtgas eingesetzt.

Wie schützen Sie sich vor giftigen Ausgasungen der Pellets?

Pelletlager sollen staub- und luftdicht sein. Der Raum, in dem sich das Pelletlager befindet muß gut belüftbar sein. Das ist ganz besonders wichtig bei Sacklagern.

Anmerkung: Für eine Luftungsmöglichkeit nach außen ist unbedingt zu sorgen und mit der dreifachen Luftwechselrate pro Stunde bezogen auf das Volumen des Lagerraumes ausgelegt sein.

Das Pelletlager muß zum Wohnbereich gut abgedichtet sein.

Anmerkung: das giftige Kohlenmonoxid ist etwas leichter als Luft

Einblas-und Absaugstutzen sollen außerhalb des Hauses und mit belüfteten Deckeln versehen sein.

Anmerkung: Einfüll- und Absaugstutzen müssen nach dem Befüllvorgang von Pellets freigeblasen sein damit ein Luftaustausch stattfinden kann.

Bei Einblas-und Absaugstutzen im Haus sind belüftete Deckel sinnlos. Eine ständige Belüftung des Lagerbereichs ist in diesen Fällen notwendig.

Anmerkung: Bei der Befragung von zahlreichen Fahrern von Pellet-Lieferfahrzeugen wurde von den Fahrern der Anteil der im Haus befindlichen Einblas- und Absaugstutzen auf über 40% geschätzt.

Literatur:
VDI-Richtlinie VDI 3464 (Entwurf) Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher.
"Umweltgerechte Herstellung und Lagerung von Holzpellets" Teilprojekt 1 (FKZ: 22031508) Universität Göttingen

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25.08.2014